Masterstudium (Wirtschafts-/Techno-)Mathematik: Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Zulassungsvoraussetzungen
Für den Master Mathematik
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Master of Science erfüllt, wer einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang in dem Fach Mathematik mit insgesamt mindestens 180 ECTS Leistungspunkten und mit der Abschlussnote „befriedigend“ (3,0) oder besser absolviert hat.
Für den Master Wirtschaftsmathematik
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Master of Science erfüllt, wer einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang in dem Fach Wirtschaftsmathematik, oder in dem Fach Mathematik mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach, mit insgesamt mindestens 180 ECTS Leistungspunkten und mit der Abschlussnote „befriedigend“ (3,0) oder besser nachweist.
Für den Master Technomathematik
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Studiengang Technomathematik mit dem Abschluss Master of Science erfüllt, wer einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang in dem Fach Technomathematik oder in dem Fach Mathematik mit einem physikalischen oder ingenieurwissenschaftlichen Nebenfach, mit insgesamt mindestens 180 ECTS Leistungspunkten und mit der Abschlussnote „befriedigend“ (3,0) oder besser nachweist.
Bewerbungsverfahren
Für die Einschreibung in den M.Sc. (Wirtschafts-/Techno-)Mathematik müssen Sie folgende Schritte durchführen, wenn Sie einen deutschen Studienabschluss haben:
- Schreiben Sie dem Prüfungsausschuss Master Mathematik eine formlose Mail, in der Sie den Antrag auf Aufnahme in den gewünschten Studiengang stellen. Hängen Sie der Mail ihr Bachelorzeugnis an. Der Prüfungsausschuss stellt Ihnen dann die benötigte Bescheinigung über die Zulassung zum Master aus und gibt ggf. Auflagen bekannt.
- Mit der Bescheinigung des Masterprüfungsausschusses, dass Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, können Sie sich in den Masterstudiengang einschreiben / immatrikulieren (als externe*r Bewerber*in) bzw. umschreiben (als interne*r Bewerber*in). Um sich als externe*r Bewerber*in einzuschreiben, müssen Sie sich im im Online-Portal des Studierendensekretariates registrieren und melden Sie sich dabei für eine Immatrikulation / Einschreibung an, wie hier beschrieben. Um sich als interne*r Bewerber*in umzuschreiben müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und beim Studierendensekretariat einreichen, wie auf dieser Seite beschrieben.
Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Studienabschluss finden Sie hier.
Was bedeutet, dass ein mein Bachleor vergleichbar ist mit einem B.Sc. Mathematik?
Ob und inwieweit ein anderer Abschluss (z.B. Kombi-B.A. oder B.Sc. in Angewandte Naturwissenschaften) vergleichbar ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Entscheidungsgrundlage für die Vergleichbarkeit bilden die Anforderungen, die im B.Sc. Mathematik/Wirtschaftsmathematik gestellt werden. Gegebenenfalls erfolgt dann eine Zulassung unter Auflagen, fehlende Module während des Masterstudiums nachzuholen.
Für Studierende der Bergischen Universität Wuppertal, die einen Kombi-B.A. mit Mathematik oder einen B.Sc. in Angewandte Naturwissenschaften mit Mathematik erwerben, wird, je nach Ausrichtung des Studiums, entweder der B.Sc. Mathematik oder der B.Sc. Wirtschaftsmathematik zugrunde gelegt. Die Bachelor Thesis sollte im Fach Mathematik verfasst werden und mindestens ein Seminar aus dem Fach Mathematik stammen. Legt man den B.Sc. Mathematik zugrunde, sollten die Grundlagenvorlesungen, Einführungsvorlesungen sowie zwei Weiterführungen belegt werden. Legt man den B.Sc. Wirtschaftsmathematik zugrunde, sollte der Bereich Mathematik, Informatik und Wirtschaftsmathematik abgedeckt werden. Das Modul G.Inf "Grundlagen aus der Informatik und Programmierung" wird dabei in beiden Fällen nicht zur Auflage gemacht.
Ist eine Zulassung zum Masterstudium vor Abschluss des Bachelors möglich?
Voraussetzung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Bachelorstudium (s.o.). Um einen unterbruchsfreien Übergang vom Bachelor in den Master zu ermöglichen, ist jedoch eine Einschreibung/ Umschreibung in das Masterstudium möglich, wenn absehbar ist, dass der Bachelor erfolgreich abgeschlossen wird und die Zulassungsvoraussetzungen dann erfüllt sein werden. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Insbesondere kann die Bewertung der Bachelorthesis einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn beide Prüfer nach Abgabe der Thesis erklären, dass diese sicher bestanden ist, und sonst alle Studienleistungen erbracht wurden, ist eine Zulassung zum Master meist möglich. Üblicherweise braucht die Entscheidung, ob eine Thesis gut genug ist zum Bestehen viel weniger Zeit als die ausführliche Begutachtung zur Festlegung der Note. Bei weiteren Anrechnungsfragen zu Modulen aus dem Masterstudium Mathematik, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.