Master-Studiengänge Mathematik
Die Bergische Universität Wuppertal bietet die Master-Studiengänge Mathematik, Wirtschaftsmathematik und Technomathematik an, welche alle überwiegend aus mathematischen Inhalten bestehen. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Studiengänge werden im Folgenden genauer dargelegt.
Gemeinsamkeiten der Master-Studiengänge Mathematik
Die Master-Studiengänge Mathematik schließen an mathematische Bachelorabschlüsse wie B.Sc. Mathematik oder B.Sc. Wirtschaftsmathematik (oder einen äquivalenten Abschluss) an, wobei nicht alle mathematischen Bachelorabschlüsse auf jeden mathematischen Master gleich gut vorbereiten und es dadurch zu Auflagen kommen kann (siehe dazu den Abschnitt über die Unterschiede). Durch das Verfassen einer Masterarbeit wird eine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbracht. Die Studiendauer beträgt im Regelfall vier Semester. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium besteht weiter auch die Möglichkeit zur Promotion.
Unterschiede der Master-Studiengänge Mathematik
Die Studiengänge unterscheiden sich in dem wählbaren Schwerpunkt und Nebenfach und haben entsprechend auch andere Anforderungen an den zugrundelegenden Bachelorabschluss. Sowohl für das jeweilige Schwerpunktfach als auch für das jeweilige Nebenfach müssen im Bachelor schon ausreichend Module belegt worden sein. Im M.Sc. Mathematik muss der Schwerpunkt in einer der Disziplinen Algebra und Geometrie, Funktionalanalysis, Komplexe Analysis, Topologie, Numerik, Optimierung, Stochastik, Computational Finance oder Parallele Algorithmen/Hochleistungsrechnen liegen, im M.Sc. Wirtschaftsmathematik gibt es als Schwerpunkt Computational Finance, Optimierung oder Stochastik/Finanzmathematik und im M.Sc. Technomathematik stehen als Schwerpunkt Numerik, Optimierung, Stochastik oder Parallele Algorithmen/Hochleistungsrechnen zur Auswahl. Als Nebenfach kann man im M.Sc. Mathematik zwischen Informatik, Physik, Philosophie, Geschichte und Philosophie der Wissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Ingenieurwissenschaft wählen. Im M.Sc. Wirtschaftswissenschaften ist das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften und im M.Sc. Technomathematik ist das Nebenfach die Ingenieurswissenschaften. Innerhalb der Nebenfächer sind verschiedene Schwerpunkte wählbar.
Weitere Informationen zum Masterstudium Mathematik, Wirtschaftsmathematik und Technomathematik gibt es auf den Webseiten der Zentralen Studienberatung.
FAQ
Alle Informationen zur Zulassung und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Das Modul “Vermittlung und Unterrichten” ermöglicht es den Studierenden, sich das Arbeiten als Übungsleiter*in oder die Mitarbeit in der Mathewerkstatt als Leistung im Studium anerkennen zu lassen.
Füllen Sie dafür das entsprechende Anrechnungsformular aus und legen Sie die Bestätigungen der zuständigen Dozenten bei, bei welchen Sie die zwei Übungen geleitet haben. Aufgrund der Anforderungen des Modulhandbuchs muss es sich um Lehrveranstaltungen der Fachgruppe Mathematik und Informatik in Bachelorstudiengängen handeln und auch die Korrektur schriftlicher Ausarbeitungen umfassen. Nicht anrechenbar sind also insbesondere Vorkurse, und ein Mathe-Werkstatt-Tutorium kann nur angerechnet werden, wenn auch noch eine Übungsleitung angerechnet wird, bei der die Korrektur schriftlicher Ausarbeitungen erfolgt ist.
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich.
Voraussetzung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Bachelorstudium (s.o.). Um einen unterbruchsfreien Übergang vom Bachelor in den Master zu ermöglichen, ist jedoch eine Einschreibung in das Masterstudium möglich, wenn absehbar ist, dass der Bachelor erfolgreich abgeschlossen wird und die Zulassungsvoraussetzungen dann erfüllt sein werden. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei weiteren Anrechnungsfragen zu Modulen aus dem Masterstudium Mathematik wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss.
Alle Informationen zu den Berufsaussichten finden Sie hier.
Zur Planung eines Auslandsemesters kontaktieren Sie bitte frühzeitig Prof. M. Ehrhardt. Die Auswahl der passenden Lehrveranstaltungen und die damit nötigen Abklärungen können einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss des Learning Agreements können Sie Ihr Auslandsemester antreten. Die Inhalte des Learning Agreements müssen auch mit dem Prüfungsauschuss abgesprochen werden.
Nach der Rückkehr erfolgt die endgültige Beurteilung und Anrechnung durch den Prüfungsausschuss. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein von Prof. M. Ehrhardt (bzw dem jeweiligen Erasmus-Verantwortlichen) unterschriebenes Formular zur Anrechnung der Veranstaltungen von der besuchten Uni
- der Antrag auf Anrechnung, zusammen mit Belegen zu besuchten Veranstaltungen
- Erklärungen zur Umrechnung (nur falls auf dem Antrag schon anzurechnende Noten eingetragen sind)
Das ganze Verfahren ist in diesem Prozessablauf beschrieben. Weitere nicht fachspezifische Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Um die Verlängerung der Bearbeitungsfrist einer Abschlussarbeit zu beantragen, muss das entsprechende Formular ausgefüllt werden.
Beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise:
- Die Begründung muss klar und für die Mitglieder des Prüfungsausschusses verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
- Es muss dargelegt werden, warum die Verzögerung nicht vom Studierenden zu vertreten ist.
- Es muss erläutert werden, warum die beantragte Fristverlängerung angemessen ist.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss Mathematik / Wirtschaftsmathematik / Technomathematik vor. Sollten Sie Fragen haben, was angerechnet werden kann (insbesondere bei Anrechnungen außerhalb von Wuppertal) berät der Prüfungsauschuss auch gerne vorab und gibt eine informelle Einschätzung. Schreiben Sie dafür eine Mail und beschreiben Sie Ihr Anliegen und welchen Studiengang Sie studieren oder studieren möchten. Fügen Sie einen Nachweis über die erbrachten Leistungen und Modulbeschreibungen bei.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen für den Master Mathematik oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen für den M.Sc. Mathematik aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt oder direkt beim Prüfungsausschussvorsitzenden (Mail) ein.
Über die erfolgte Anrechnung oder Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Bei weiteren Fragen bezüglich Prüfungen, der Thesis oder dem Zeugnis schauen Sie bitte auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes zum M.Sc. Mathematik und zum M.Sc. Wirtschaftsmathematik und zum M.Sc. Technomathematik.
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatungen helfen bei spezifischen Fragen zu den einzelnen Studiengängen. Sie beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und können eine Einschätzung abgeben, ob ein Studiengang für Sie geeignet ist. Insbesondere können Fragen zum Aufbau des Studium, zur Schwerpunktsetzung und dem Studienverlauf beantwortet werden. Des Weiteren kann bei der Erstellung eines individuellen Studienverlaufplans geholfen werden, damit alle Anforderungen aus der Prüfungsordnung bedacht werden. Prüfen Sie bitte erst, ob Ihre Frage in den FAQ's oben beantwortet werden.
Fachstudienberatung M.Sc. Mathematik und M.Sc. Technomathematik
Raum: G.15.15
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung
Tel.: 0202 439-2674
Fachstudienberatung M.Sc. Wirtschaftsmathematik
Muriel Berno und Julia Sudhoff Santos
Raum: D.13.13 / D.13.02
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung
Tel.: 0202 439 -5248 (Berno)
Dokumente und Links
- Studienverlaufspläne
- ZPA-Webseiten zu den Studiengängen
- ZSB-Webseiten zu den Studiengängen